Aufnahmeverfahren Klasse 5 für das Schuljahr 2024/25

Sie erhalten die Bildungsempfehlung für Ihr Kind am Freitag, 09.02.2024, zusammen mit der Halbjahresinformation. Anmeldungen für das Schuljahr 2024/25 können mit dem Original der Bildungsempfehlung bis zum 01.03.2024 erfolgen.

Wir bitten Sie, die vollständigen Anmeldeunterlagen per Post zu senden oder in unseren Briefkasten einzuwerfen. Benutzen Sie unsere Checkliste für die Anmeldung, um die Vollständigkeit der Unterlagen zu sichern. Die Reihenfolge der Anmeldungen spielt keine Rolle. Für Oberschulen und Gymnasien gibt es keine Schulbezirke.

Termine:

08.01.2024: Online-Elternabend für Eltern von Viertklässlern

24.01.2024: Tag der offenen Tür (15-18.30 Uhr)

09.02.-01.03.2024: Anmeldung für neue 5. Klassen im Schuljahr 2024/25

26.02.2024: Online-Sprechzeit zur Anmeldung (18-19.30 Uhr, Hier Link mit Code: 86csdw)

Wir benötigen folgende Dokumente:

 
  • Bildungsempfehlung (Original)

  • Aufnahmeantrag des Gymnasiums

  • Halbjahresinformation (Kopie)

  • letztes Jahreszeugnis (Kopie)

  • Geburtsurkunde (Kopie)

  • mgl. frankierter Briefumschlag DIN lang

Der Aufnahmeantrag ist digital ausfüllbar, z.B. mit dem kostenlosen Acrobat Reader

 

Bitte beachten Sie, dass der Aufnahmeantrag von allen Sorgeberechtigten zu unterschreiben ist oder eine formlose Vollmacht zur Anmeldung des Kindes notwendig ist.

Eignung für das Gymnasium

Für die Entscheidung über die weiterführende Schule sollte die Bildungsempfehlung der Grundschule ausschlaggebend sein. Zusätzliche Unterstützung bei Ihrer Entscheidung bieten wir Ihnen mit einem Fragebogen und einer Broschüre.

Eltern, deren Kind die Bildungsempfehlung für die Oberschule erteilt wurde und die wünschen, dass ihr Kind die Ausbildung am Gymnasium fortsetzt, können ihr Kind ebenfalls bis zum 01.03.2024 anmelden. Die Eltern beantragen damit auch die Teilnahme an einer Beratung im gewünschten Gymnasium. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der Bildungsempfehlung, des letzten Jahreszeugnisses, der letzten Halbjahres-information und einer Leistungserhebung (eine vom SMK vorgegebene schriftliche Arbeit in Mathematik, Deutsch und Sachkunde).

Nach der Beratung treffen die Eltern die Entscheidung über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes und melden ihr Kind an der Oberschule oder Gymnasium an.

Bei der Klassenbildung berücksichtigen wir bereits die verpflichtende Belegung einer zweiten Fremdsprache (Französisch oder Italienisch), die ab der 6. Klasse gelernt wird. Wir bilden Französisch- und Italienischklassen. Für eine optimale Klassenbildung können Sie gern auf dem Aufnahmeantrag vermerken, wenn beide Fremdsprachen ab der 6. Klasse für Sie möglich sind.

Informationen zum Aufnahmeverfahren finden Sie hier ab Januar 2024.

Hier finden Sie alle Informationen zur Schülerbeförderung der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. 

Außerdem kann hier der aktuelle Flyer der DVB heruntergeladen werden.